Die im Meldeportal Baden-Württemberg hinterlegten Einwohnermeldedaten stehen für die einfache Behördenauskunft nach § 38 Bundesmeldegesetz zur Verfügung.

Das Meldeportal Baden-Württemberg ermöglicht allen registrierten Behörden bundesweite Auskünfte nach §38 und §39 BMG unter Beachtung der bundesweit geregelten Vorschriften zur Übertragung der Anfragen und der Antworten. Für die elektronische Erreichbarkeit der Meldebehörden und Portale außerhalb Baden-Württembergs können wir keine Gewähr übernehmen.

Informationen für Behörden und Sicherheitsbehörden

Behörden steht der automatisierte Auskunftsservice nach §38 BMG zur Verfügung. Sollten Sie Interesse an einer Zusammenarbeit mit uns haben oder detailliertere Informationen benötigen, so stehen wir Ihnen gern für weitere Auskünfte zur Verfügung. Am Schnellsten erreichen Sie Ihren Ansprechpartner, wenn Sie das auf unserer Seite Kontakt hinterlegte Kontaktformular verwenden.