Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Komm.ONE AöR ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
 
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.km-meldeportal.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar: Die gebärdensprachlichen Darstellungen der wesentlichen Inhalte, der Navigation sowie der Erklärung zur Barrierefreiheit und weiterer Inhalte sind derzeit noch in Bearbeitung.

2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt.

Sie beruht gemäß L-BGG-DVO § 4, Abs. 2, Ziff. 1 vom 11. Dezember 2019 auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den Barrierefreiheitsanforderungen.

Die Erklärung wurde zuletzt am 23.09.2020 überprüft.

3. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie bei der Bedienung der Website auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge für die Gebrauchstauglichkeit haben, schicken Sie bitte eine E-Mail an: barrierefreiheit@komm.one

4. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Vorstandsgeschäftsstelle wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Sie erreichen die Vorstandsgeschäftsstelle unter folgender E-Mail: vorstandsgeschaeftsstelle@komm.one.

Falls die Vorstandsgeschäftsstelle nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
 
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
 
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
 
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Sonstige Hinweise

Bei der Umsetzung dieses Auftritts KM-Meldeportal wurde darauf geachtet, die Seiten so zu gestalten, dass jeder sie nutzen und lesen kann. Dies gilt insbesondere auch für Menschen mit Behinderungen.

Die Inhalte auf km-meldeportal.de stehen zum Teil barrierefrei zur Verfügung. Wir arbeiten daran, schnellstmöglich die wichtigsten Seiten auch in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen.

Neben allgemeinen Aspekten wie konsequenter CSS-Umsetzung, integrierten Texten zur Beschreibung von Grafiken, Möglichkeiten zur Bedienung mit der Tastatur werden auch spezielle Funktionen angeboten, die die Gebrauchstauglichkeit erhöhen.

Informationen in Leichter Sprache

Auf dieser Seite haben wir Inhalte in Leichter Sprache bereitgestellt.

Einstellung des Kontrastes

Sollten Sie Schwierigkeiten mit dem Kontrast der Schrift haben, so können Sie ganz oben auf der Seite mit Klick auf den Button "Kontrast umschalten" eine alternative Darstellungsvariante wählen: durchgehend schwarze Schrift auf weißem Hintergrund.

Meldung von Webbarrieren
Sollten Sie bei der Bedienung der Website auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge für die Gebrauchstauglichkeit haben, schicken Sie bitte eine E-Mail an barrierefreiheit@komm.one.
 

Schlich­tungs­stel­le nach § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG
Wenn Sie sich aufgrund Ihrer Behinderung durch unsere Website in Ihrem Recht auf Barrierefreiheit verletzt oder an der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gehindert sehen, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Beauftragte der Landesregierung zu wenden.